AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der KM Messen & Events UG (haftungsbeschränkt)

 

Einleitung 

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen, die von der KM Messen & Events UG (haftungsbeschränkt) – im folgenden Veranstalter -getätigt werden.

Diese Geschäftsbedingungen sind jeweils Bestandteil eines jeden schriftlichen Vertragsabschluss. Für den Vertragsabschluss reicht die Abgabe einer eindeutigen Willenserklärung in einer E-Mail aus. Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.

 

Allgemeine Bedingungen

Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag. Mündliche Abmachungen bedürfen in jedem Fall zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.

Der Veranstalter ist berechtigt, Vorschusszahlungen zu fordern.

Sämtliche Vertragsentgelte, Rücktritts- und Bearbeitungsgebühren sowie sonstige Kosten sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig.
Kosten für Sonderleistung sowie verauslagte Kosten werden gesondert abgerechnet.

Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich per E-Mail. Gemäß Steuervereinfachungsgesetz gelten Rechnungen per E-Mail als zugestellt.
Sollten Sie Ihre Rechnung dennoch in Papierform per Post wünschen, wird hier ein Servicezuschlag von € 3,50 EUR netto pro Versand erhoben.

Eine Aufrechnung kann nur erfolgen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller bzw. der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht innerhalb der geltenden Fristen nachkommt.

 

Erfüllungsort/Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der aktuelle Firmensitz der KM Messen & Events UG (haftungsbeschränkt).

Soweit der Vertrag oder diese allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen als rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

 

Besondere Bedingungen als Auftragnehmer/Agentur

Hierfür wird die KM Messen & Events UG - im weiteren Verlauf „Agentur“ bzw. „Auftragnehmer“ bezeichnet -ein Angebot erstellen, welches als Grundlage für den Vertragsschluss dient.

Der Vertragspartner verpflichtet sich, Vorschläge und Entwürfe sowie Werk- und Reinzeichnungen keiner anderweitigen Verwendung als vertraglich vereinbart zuzuführen.

Ohne Erlaubnis der Agentur dürfen diese weder im Original noch bei der Reproduktion benutzt oder verändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen und Details, ist unzulässig.

1. Nutzungsrecht

Die Arbeiten dürfen nur die vereinbarte Nutzungsart und Nutzungsdauer sowie den vereinbarten Umfang verwendet werden.

Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung für Entwürfe und Lizenzen erwirbt der Auftraggeber lediglich die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet.

Das gilt insbesondere für die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem anderen als dem vereinbarten Format (z.B. DIN A 4 als DIN A 5) oder für ein anderes Werbemittel (z.B. ein Plakatentwurf für Prospektgestaltung).

Anderweitige oder weitergehende Nutzungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung.

Wiederholungsnutzungen (z.B. Nachauflagen), oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind vom Auftragnehmer/von der Agentur zu bewilligen und nur gegen eine gesondert zu vereinbarende Vergütung gestattet.

Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung des Auftragnehmers bzw. der Agentur.

Dem Auftragnehmer bzw. der Agentur steht gegenüber dem Auftraggeber ein Auskunftsanspruch nach § 101 UrhG zu.

2. Angebote und Kostenvoranschläge

Die von uns vorgelegten Angebote oder Kostenvoranschläge sind kostenneutral und freibleibend.

3. Preise

Die in den Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen und Aufträgen genannten Beträge sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4. Vergütung

Die Vergütung für die Unterbreitung von Vorschlägen oder die Erstellung von auftragsbezogenen Entwürfen wird gesondert vereinbart. Eine spätere Nutzung solcher Vorschläge und Entwürfe setzt in jedem Fall die Zustimmung des Auftragnehmers voraus und ist gesondert zu vergüten. Die jeweilige Höhe der Vergütung wird mit einem separaten Vertrag vereinbart.

Soweit in dem zugrunde liegenden Vertrag die Leistungen nicht ausdrücklich genannt sind, gilt folgendes: In der Vergütung enthalten sind, soweit nichts anderes vereinbart:

Projektbesprechung, Auswahl geeigneter Veranstaltungsorte, Präsentation, auf Wunsch Vermittlung von geeigneten Versicherungen zwecks Absicherung der Veranstaltung (z. B. Veranstalterhaftpflicht, Ausfallversicherung, Unfallversicherung für Besucher) Übertragung der vereinbarten Nutzungsrechte bei der Ausführung des Auftrages durch uns.

In der Vergütung nicht enthalten und besonders zu zahlen sind: sämtliche Fremdkosten wie Satz-, Reproarbeiten, außerordentliche Materialaufwendungen, Fotoarbeiten, etwaige Modellanfertigungen, außerordentliche Administrations- und Organisationsarbeiten; Drucküberwachung und Beschaffung von Werbemitteln, allgemeine Spesen, die effektive Reisezeit oder Lieferanten; zusätzliche gewünschte oder notwendige Besprechungen beim Auftraggeber oder Lieferanten; zusätzlich vom Auftraggeber geforderte Entwurfsvarianten und Überarbeitungen.

Für in der vereinbarten Vergütung nicht enthaltene Eigenleistungen des Auftragnehmers (wie z .B. Reinzeichnungen, Umarbeitungen, Modellanfertigungen etc.) ist eine zusätzliche, vom Zeitaufwand abhängige Vergütung zu bezahlen, die gesondert vereinbart wird.

5. Zahlungsbedingungen

Die Agentur ist gemäß Ziffer 2.2. dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen berechtigt, Vorschusszahlungen zu fordern. Diese betragen bei einem Auftragsvolumen des unterbreiteten Angebots

bis 25.000 € sind 4 Wochen vor Auftragsdurchführung 50 % der Vergütung

unter 50.000 € sind 4 Wochen vor Auftragsdurchführung 30 % der Vergütung

bis 100.000 € sind 4 Wochen vor Auftragsdurchführung 25 % der Vergütung

ab 100.000 € sind 6 Wochen vor Auftragsdurchführung 20 %, nach weiteren 2 Wochen weitere 40 % zu zahlen.

Der Restzahlungen sind 14 Tage nach Auftragsdurchführung und Rechnungsstellung zu bezahlen.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Privatpersonen als Auftraggeber bzw. in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei privatrechtlichen Unternehmen oder öffentlich-rechtlichen Auftraggebern zu zahlen.

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen, vielmehr bleibt sie vorbehalten.

 

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