Beispiel: Altar in St. Pantaleon, Köln
Beispiel: Altar in St. Pantaleon, Köln

Mehr als standesamtliche Hochzeit

 
Viele Hochzeitspaare entschließen sich auch für eine religiöse Zeremonie, die dann lediglich dazu die Liebe eines Paares zu zelebrieren. Sofern diese Zeremonie nicht in einer Kirche stattfinden soll, kann diese auch am Ort der Hochzeitslocation stattfinden. Der Vorteil ist, dass die Hochzeitsgäste keine zusätzliche Fahrten auf sich nehmen müssen bzw. bei Beginn der Planung Fragen des Transportes der Gäste oder eine zusätzliche Wegbeschreibung bei der Einladung hinzufügen muss.
 
Hochzeitspaare mit unterschiedlichen Religionen haben darüber hinaus noch die Entscheidung zu treffen, ob ein Ehepartner zur Konfession des anderen Partner wechselt oder die religiöse Zeremonie gar zu beide Konfessionen stattfinden soll. 
 
Für queere Hochzeitspaare dürfte es in der heutigen Zeit schwierig sein eine religiöse Zeremonie buchen zu können. Dies kann besonders für Hochzeitspaare zutreffen,die sich nach der Römisch-Katholischen Konfession kirchlich trauen lassen möchten.  Hier bietet sich die Möglichkeit einer freien Trauung. Diese kann durch einen freien Hochzeitsredner oder aber durch einen Pfarrer erfolgen.
 
Wir weisen hier darauf hin, dass
  • die freie Trauung in Deutschland keine rechtskräftige Funktion hat. Die rechtskräftige Trauung ist nur vor dem Standesbeamten der Kommune möglich.
  • Hochzeiten, bei denen eine Partei katholischer Gläubiger und die andere Partei nicht katholisch ist, in einer katholichen oder einer nicht-katholischen Kirche abgehalten werden können. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass der katholische Gläubiger derzeit noch die Genehmigung seines Bischofs oder seines Ordinarius benötigt, wenn die Zeremonie in einer nicht-katholischen Kirche erfolgen soll.
 
Aktualisiert: 2025-06-30